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Kirchenvorstand

Der Kirchenvorstand besteht aus dem Leiter der Kirchengemeinde und von der Gemeinde gewählte Mitglieder. Der Kirchenvorstand ist die körperliche Vertretung der juristischen Person "Kirchengemeinde". Das heißt, wenn die Kirchengemeinde einen Vertrag mit anderen Personen schließen will, so tut sie dies durch die Mitglieder des Kirchenvorstands. Dies sind die Aufgaben des Kirchenvorstandes:

 

• Der Kirchenvorstand verwaltet die Einrichtungen und das Vermögen der    Kirchengemeinde.

• Der Kirchenvorstand ist verantwortlich für die Aufstellung und                    Überwachung des Haushaltsplanes.

• Er ist Dienstgeber für alle Angestellten.

• Er vergibt und verwaltet Erbbaurechte.

• Er sorgt für die Unterhaltung und Instandhaltung der Immobilien.

 

Am 12. und 13. März konnten wir einen neuen Kirchenvorstand wählen.

Dieser konstituiert sich bei seiner ersten Sitzung.

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